Grillhütte Honzrath – Die Kapp-Hütte im Überblick
Die Kapp-Hütte befindet sich in Honzrath (Gemeinde Beckingen) und ist Teil der Freizeitanlage „Auf Kapp“. Sie eignet sich perfekt für private Feiern, Vereinsveranstaltungen oder gemütliche Grillabende.
Die Nutzung ist nur mit gültigem Mietvertrag erlaubt!

Ausstattung
- Kleine Küche mit Backofen und Spüle
- Kaffeemaschine
- Wasserkocher
- Kühlhaus
- Kühlschrank mit Gefrierfach
- Geschirr und Besteck
- Bierzeltgarnituren
- Grill
- Toilettenanlagen
Bitte selbst mitbringen: Toilettenpapier und Geschirrtücher.

Sicht vom Spielplatz

Küche

Überdachter Bereich

Kühlhaus

Spielplatz


Grillplatz

Front
Preise
Die Mietkosten richten sich nach Art und Dauer der Nutzung.
Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Schritt Eins: Anfrage stellen
Kontaktieren Sie uns über das Formular oder telefonisch, um Verfügbarkeit zu prüfen und Ihre individuellen Wünsche mitzuteilen.
Schritt Zwei: Buchung bestätigen
Nach Bestätigung der Reservierung bekommen sie den Vertrag mit der nötigen Bankverbindung
Schritt Drei: Feier genießen
Feiern sie im gemütlichen Charme der Kapp-Hütte für ein unvergessliches Fest mit Ihren Gästen.
Verfügbare Termine
Was sind die wichtigsten Nutzungsregeln der Kapp-Hütte?
Welche Lärmschutzmaßnahmen sind zu beachten?
Musik darf ab 22 Uhr nur noch in Zimmerlautstärke gespielt werden.
Wie sind die Parkmöglichkeiten vor Ort?
Es dürfen max. 3 Autos auf dem Gelände parken. Ein großer Parkplatz ist etwa 5 Minuten entfernt.
Mit was ist Grillen erlaubt?
Es darf mit Holz oder Kohle ( beides selbst mitzubringen) gegrillt werden.
Welche Verhaltensregeln gelten bei Waldbrandwarnung?
Bei erhöhter Waldbrandgefahr ist jegliches offenes Feuer streng verboten. Es darf dann ausschließlich mit Holzkohle gegrillt werden.
Wie kann ich die Kapp-Hütte reservieren?
Reservierungen erfolgen über das Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail, alle Kontaktdaten finden Sie auf unserer Webseite.
Wie verhalte ich mich bei Müllentsorgung?
Bitte entsorgen Sie Ihren Müll ausschließlich in den vorgesehenen Behältern, um die Natur zu schützen. Jegliche Müllentsorgung (auch Essensreste) im Wald ist untersagt!

